......... und wieder wiehert der Amtsschimmel, der nur die Prüfeinrichten verdienen lässt ! ?
Im „Verkehrsblatt“ 15-2019, dem Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), wurde am 15. August 2019 eine neue Regelung hinsichtlich der Zulässigkeit von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern veröffentlicht. Diese besagt, dass jeder der eine andere Reifengröße fahren möchte als die welche in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist, dies in Zukunft prüfen und eintragen lassen muss. Bisher war die Nutzung einer anderen Reifengröße in vielen Fällen, wie eingangs beschrieben, mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des jeweiligen Reifenherstellers möglich. Diese Möglichkeit entfällt zukünftig. Wird dann eine nicht eingetragene Reifengröße verwendet, könnte damit im konkreten Einzelfall die Betriebserlaubnis eines Kraftrades erloschen sein. Eine Begutachtung seitens einer technischen Prüfstelle wird deswegen nach der neuen Vorgabe des Verkehrsministeriums zukünftig zwingend erforderlich. Für diese strengeren Regeln gibt es eine Übergangsphase. Die neue Regelung gilt zunächst für Reifen, die nach dem 31.12.2019 produziert werden. Reifen, die bis zu diesem Stichtag hergestellt wurden, dürfen vorerst auch weiterhin nach der alten Regelung (mit Unbedenklichkeitsbescheinigung) genutzt werden. Trotzdem kann es bei der nächsten Hauptuntersuchung zu Problemen kommen, da das Fahrzeug im Sinne der StVZO nicht völlig regelkonform ist. Ab dem 01.01.2025 gilt die neue Regelung dann für alle Reifen, auch ältere Reifen sind dann nicht mehr einsetzbar.
Hier ist der gesamte Artikel nachzulesen : Bundesverband der Motorradfahrer e.V.
Ergo : gfls. keine Reifen kaufen, die nach dem 31.12.2019 hergestellt sind ! ?
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unser Schreiben / Anfrage an den BdM e.V. :
Hallo Olaf,
hochinteressant, der Artikel : Reifeneintragungen - Hohe Hürden ohne Sicherheitsgewinn.
Wenn man nun noch berücksichtigt, dass in vielen Zulassungsbescheinigungen überhaupt keine Reifengrössen mehr drin stehen !
Grüße aus Heidelberg
BMW-2ventiler
email : bmw-2ventiler@web.de
internet : www.bmw-2ventiler.jimdofree.com
... und die Antwort, mit den beiden intersanten links :
Hallo Klaus,
entschuldige die späte Antwort.
So richtig scheint das Thema noch keinen (Motorradfahrer wie Industrie) zu bewegen.
Das vorgehen dagegen gestaltet sich aber schwierig, da es kein Gesetz oder Verordnung ist, sondern eine Art „Verwaltungsvorschrift“ für die sich keiner
zuständig fühlt.
Persönlich habe ich es sowohl im Büro von Hr. Scheuer angesprochen (siehe >>>Bericht<<< ) als auch eine Woche später beim Verkehrspolitischen Sprecher der CDU/CSU Fraktion.
Siehe letzter Absatz im Bericht Kommen Gesetze zu
Fahrverboten?
Bin aber nicht sehr optimistisch, dass dies etwas ändern wird.
Wahrscheinlich müssen erst einzelne Betroffenen gegen diese unsinnige Regelung für ältere Motorräder klage
Natürlich darf im Zweiventiler Forum (und auch anderen Foren) darüber Berichtet werden und der BVDM zitiert.
Dank der Resonanz im Zweiventiler Forum konnte ich ja auch belegen und argumentieren, das diese Regelung nicht irgendwelche „Exoten“ betrifft, sondern auch eine große und namenhafte Gruppe von
zugelassenen Motorrädern in Deutschland.
Der BVDM, in diesem Thema fachlich von mir vertreten, wird auf jeden Fall an dem Thema dran bleiben.
Best regards/Mit freundlichen Grüßen
Bundesverband der Motorradfahrer e.V.
Olaf Biethan (2. Vorsitzender)
Indianapolisstraße 24
D-50859 Köln
Telefon & -fax: +49 221 518418
olaf.biethan@bvdm.de
www.bvdm.de
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..... und die Probleme gehen weiter !
Nämlich andere/grössere Größen, die bislang via Herstellerfreigabe abgedeckt waren :