Dieses aktuelle Thema beschäftigt uns, da wir gfls. im Vorfeld von Touren klären wollen, ob auch Strecken mit Einschränkungen befahren werden dürfen oder ob bei polizeilichen Kontrollen unsere Motorräder den Lautstärkebeschränkungen entsprechen.
Offensichtlich ist es uns "Laien" überhaupt nicht möglich, sich derzeit über die Gesetzeslage (in Deutschland und gfls. angrenzenden Ländern) ein Überblick zu verschaffen, geschweige den Zustand des eigenen Motorrades einzuschätzen bzw. zu messen.
Aktualisierung, sie Beitrag von 05/2022, ganz unten.
Hier seien nur einige Stichworte aufgeführt :
Standgeräusch, Fahrgeräusch, dB-Angaben im KFZ-Schein / Zulassungsbescheinigung (Feld U.1, U.3) unter Berücksichtigung der Nenndrehzahl (Feld U.2). Hier ist zu berücksichtigen, ob eine Motorrad mehr oder weniger als 5.000 U/Min Nenndrehzahl hat oder nicht (daraus ergebit sich die 1/2 oder 3/4 Nenndrehzahl-Meß-Regelung).
z.B. eine BMW R100RS, K75 oder K100 hat gar keinen Eintrag zur Nenndrehzahl.
Umgebungsbedingunen und Umfeld bei der Phonemessung. Sind die Angaben in der Zulassungsbescheinigung verbindlich oder kommt es letztendlich auf die
Lautstärke bei einer polizeilichen Kontrolle an. Was bedeutet es, wenn ein serienmäßiger leiser Auspuff im Lauf der Zeit "sein Innenleben" verliert und zum Ofenrohr mutiert ? Welche Rolle spielen
diesbezüglich die Hauptuntersuchungen §29 beim Tüv ? etc. etc. ... und das Ganze unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Regelungen in Deutschland, Österreich u.a. Können wir nach
den Coronaerfahrungen sicher sein, dass es diebezüglich nicht evtl. auch bundesländerspezifische Regelungen gibt ! ?
Sollte jemand eine Idee haben, wie wir dieses Thema aufbereiten können oder jemanden kennen, der uns behilflich sein könnte, würden wir uns freuen.
Klaus
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.... unser Schreiben / Anfrage an den BdM e.V. :
Hallo Michael,
wir vom bmw-2ventiler Stammtisch ( der regionale im Rhein-Neckar Kreis https://bmw-2ventiler.jimdofree.com/lautst%C3%A4rke-motorr%C3%A4der/ ) haben einen anderen/weiteren Ansatz zu diesem aktuellen Thema. Wir möchten präventiv unsere BMW’s auf Lautstärke testen, um dann nicht unverhofft an Straßensperrungen umkehren zu müssen oder bei polizeilichen Kontrolle die Messwerte zu überschreiten.
Grüße aus Heidelberg
BMW-2ventiler
email : bmw-2ventiler@web.de
internet : www.bmw-2ventiler.jimdofree.com
.... die Antwort vom BdM e.V. :
Hallo Klaus, eigentlich eine gute Idee, hilft uns aber aktuell nicht wirklich, ausgenommen du fährst nach Tirol.
In Deutschland gilt immer noch Bestandsschutz. Von daher ist man in der Regel legal unterwegs.
Wenn du angehalten wirst, wird dein Moped gemessen je nach Alter werden 5 dB Toleranz zugegeben. Also Standgeräusch im Fahrzeugschein +5db.
Wie laut dein Fahrzeug bei 90 km/h ist , ist vollkommen egal solange du nichts umgebaut hast.
Abee natürlich kannst du beim TÜV , Dekra oder KÜS vorbeifahren und gegen Zahlung /Spende mal messen lassen, um sicher zu gehen, dass
keine Überraschung auf dich zukommt.
Bei weiteren Fragen kurze Mail oder Anruf
Gruß Michael
Bundesverband der Motorradfahrer e.V.
2. Vorsitzender Michael Wilczynski
Im Wietloh 9
58239 Schwerte
Telefon 02304/972206
Mobil 01636633415
Eingetragen am Amtsgericht Mülheim/Ruhr, VR 526
Steuer-Nummer 217/5951/2109
E-Mail: streckensperrung@bvdm.de
www.bvdm.de
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Ein erstes Telefonat mit dem ADAC verlief sehr angenehm und harmonisch, i. d. S. allerdings völlig ergebnislos. Es gibt offensichtlich keine Möglichkeiten sich verbindliche Gewissheit bezügl. der dbA-Zahl seines eigenen Motorrades zu verschaffen.
Immerhin bekamen wir den Tipp : den Österreichischen Tourismusverband anzuschreiben.
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Ein nächster Ansatz sollte in Richtung Polizei gehen, denn dort wird Prävention ja auch gross geschrieben und unsere Ansatz „von vorne herein leise sein zu wollen“ müsste doch eigentlich begrüßt werden ! ?
Weitere interessante Beiträge, vom BdM e.V. :
siehe insbes. Pkt 6 - 12 und 18
Motorradlärm Probleme AkteureLösungen Praxis und Vollzug ! ! ! ! aus Sicht der Ordnungshüter ! ! ! Standgeräschmessung an Motorrädern im Verkehr und bei der HU §29 Vorschriften hinsichtlich Geräuschpegel Messgeräten
Allgemeines zu "ist meine Kraftfahrzeug zu laut ? "
05 / 2022, hier ein Erlebnisbericht von doc Martin's TÜV - Besuch :
Mit meiner PD Classic beim TÜV in Wiesloch zur Geräuschmessung.
Der Vorgang nennt sich bei denen "Simulationsmessung". Zuerst natürlich die Belehrung, dass das keine juristische Relevanz hat und nirgendwo eingetragen wird, ich
bekomme auch nichts schriftliches. Ich habe den beiden TÜV-Kollegen gesagt, dass es
am Ende meine eigene freie Entscheidung ist, ob ich mit dem Motorrad nach Österreich
fahre und das Risiko eines Laustärkeverstoßes auf mich nehme. Dann waren sie zufrieden.
Die kamen dann mit so einem handlichen Teil, das man bei amazon für 30 Euro bekommt
(dort einfach "Schallpegelmessgerät" eingeben) und einem Meterstab.
Es ging dann wie folgt:
Motorrad möglichst weit weg von Gebäuden, Mauern, etc. stellen, damit wenig reflektierender Schall da ist. Der
eine maß dann einen Meter ab und stellte sich im 45-Grad-Winkel hinter meine PD. Laut denen wird wie folgt gemessen :
Wenn die im Schein eingetragene Nenndrehzahl unter 5.000/min ist, dann nimmt man 3/4 der Nenndrehzahl, ansonsten die Hälfte. Bei mir sind (BBK) 5.950/min eingetragen, also 3.000 nehmen. Der eine gab Gas, der andere maß zuerst am Boden, dann ebenhöhig mit dem Auspuff. Dann dasselbe nochmal von rechts.
Ergebnis: 82 Dezibel. Da mein Vertrauen in die österreichische
Staatsgewalt nicht das allerhöchste ist, bat ich die beiden, eine Messung mit Nenndreh-
zahl durchzuführen. Also hochdrehen auf 6.000/min: Man merkt da dann subjektiv
schon gut, dass es nun deutlich lauter ist.
Ergebnis: 92 Dezibel, wobei der Kollege meinte, es wäre immer zwischen 90 und 92 gewesen, also 92 war das Maximum.